Vertragsgegenstand
Die 1&1 Versatel GmbH, Wanheimer Str. 90, 40468 Düsseldorf (nachfolgend „1&1 Versatel“) vertreibt Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „1&1 Versatel Produkte“) im Rahmen des Kunden werben Kunden (KwK)-Programms über Banner, Empfehlungs-E-Mails oder -Links an Kunden. Die Produktpalette von 1&1 Versatel steht unter dem Vorbehalt der Änderung. 1&1 Versatel ist berechtigt, Produkte, den Produkt- und Leistungsumfang und die entsprechenden Preise nach eigenem, freiem Ermessen abzuändern.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Für die Teilnahme am 1&1 Versatel KwK-Programm muss der Referenzkunde folgende Voraussetzungen erfüllen:
Der Referenzkunde ist eine natürliche Person und hat das 18. Lebensjahr vollendet. Der Wohnsitz des Referenzkunden befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland. Der Referenzkunde muss selbst Kunde eines aktiven 1&1 Versatel Vertrages sein. Zu diesem Vertrag müssen eine aktive Bankverbindung und eine E-Mail-Adresse hinterlegt sein, welche zur Prämienauszahlung genutzt werden können. Die Teilnahme am 1&1 Versatel KwK-Programm ist ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, welche zugleich Geschäftskunden der 1&1 Versatel sind, zulässig. Ausgeschlossen ist die Teilnahme von Mitarbeitenden der 1&1 Versatel, deren Familienangehörige und deren jeweiligen Nebengewerbe. Sofern der Referenzkunde eine Empfehlungs-E-Mail oder einen Empfehlungs-Link versendet, wird er diese ausschließlich an ihm persönlich bekannte Empfänger versenden. Der Referenzkunde ist nicht berechtigt, im Namen von 1&1 Versatel aufzutreten. In keinem Fall ist der Referenzkunde berechtigt, für 1&1 Versatel Angebote anzunehmen, Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. 1&1 Versatel missbilligt jede Form unlauterer Beeinflussung. Der Referenzkunde wird unwahre Behauptungen und falsche Angaben über die 1&1 Versatel Produkte, insbesondere zu den jeweiligen Vertragskonditionen unterlassen. Der Referenzkunde darf von Bannern, Empfehlungs-E-Mails oder -Links Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von 1&1 Versatel nur verwenden, wenn und soweit ein schriftliches Einverständnis von 1&1 Versatel vorliegt. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Marken, Warenzeichen, Logos und Produktbezeichnungen von 1&1 Versatel im Rahmen von Online-Werbung und hier insbesondere bei der Verwendung als Keyword im Rahmen von Anzeigen und Suchmaschinenwerbung.
Sofern der Referenzkunde die Bestellung im Namen des geworbenen Kunden durch Eingabe dessen personenbezogener Daten tätigt, versichert der Referenzkunde, durch den geworbenen Kunden entsprechend bevollmächtigt zu sein. Auf Verlangen ist gegenüber 1&1 Versatel ein Nachweis über die erteilte Bevollmächtigung zu erbringen.
Vergütung
Der Referenzkunde erhält für die von ihm vermittelten Kundenaufträge eine Vergütung entsprechend der einmaligen monatlichen Grundgebühr des vermittelten Basisproduktes, maximal jedoch 2.599,- EUR . 1&1 Versatel ist berechtigt, die Vergütung falls erforderlich an die jeweilige Wettbewerbssituation anzupassen. Der Referenzkunde ist nur vergütungs- bzw. prämienberechtigt, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs des vermittelten Auftrages bei 1&1 Versatel selbst Kunde eines aktiven 1&1 Versatel Vertrages ist, zu dem eine aktive Bankverbindung im Kundenkonto hinterlegt ist. Ein mehrfaches Entgelt einer Vermittlung durch andere Entgelt- oder Provisionssysteme von 1&1 Versatel ist ausgeschlossen. Entgeltpflichtig ist nur die Erst-Vermittlung eines Vertrags. Weitere, insbesondere ohne Zuwirken des Referenzkunden zwischen dem geworbenen Kunden und 1&1 Versatel direkt geschlossene Verträge sowie Vertragsverlängerungen des erstvermittelten Vertrages, welche im Fall nicht rechtzeitiger Kündigung durch den geworbenen Kunden automatisch eintreten oder von diesem selbst oder auf Veranlassung von 1&1 Versatel beauftragt werden, sind nicht gesondert entgeltpflichtig. Der Referenzkunde hat kein Recht auf Vergütung, wenn er nicht ausschließlich als Unternehmer im oben genannten Sinne am 1&1 Versatel KwK-Programm teilnimmt und/ oder im Rahmen seiner Empfehlung auf sonstige Weise gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt.
Entgeltfähige Aufträge und Abrechnung
Vermittelte Verträge über 1&1 Versatel Produkte kommen ausschließlich zwischen den geworbenen Kunden und 1&1 Versatel zustande. 1&1 Versatel behält sich das Recht vor, vom Referenzkunden vermittelte Aufträge abzulehnen, insbesondere wenn in der Person des geworbenen Kunden ein wichtiger Grund vorliegt. 1&1 Versatel wird versuchen, vermittelte Aufträge entsprechend zu realisieren. 1&1 Versatel hat jedoch das Recht, vermittelte Aufträge mit Zustimmung des geworbenen Kunden in Bezug auf Leistung und/oder Preis abzuändern (Umberatung). Dies ist insbesondere erforderlich, wenn das Produkt wie bestellt nicht oder nur eingeschränkt lieferbar ist. Ist eine Umberatung erfolgreich, erhält der Referenzkunde das Entgelt für das tatsächlich realisierte Produkt, nicht für das ursprünglich beauftragte. Die Vergütung wird nach Versand der Auftragsbestätigung des bestellten Produkts im Voraus gezahlt. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung entsteht aber erst dann, wenn der vom Referenzkunden vermittelte und von 1&1 Versatel bestätigte Kundenauftrag über eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten durchgeführt wird und der Kunde in diesem Zeitraum seine vertraglichen Leistungen gegenüber 1&1 Versatel vollumfänglich erbringt. Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sind sämtliche bereits empfangenen Leistungen zu diesem Kundenauftrag, gleich welcher Art, vom Referenzkunden zurückzuzahlen. Ohne schriftliche Zustimmung von 1&1 Versatel kann ein Vergütungsanspruch nicht abgetreten werden. Der Referenzkunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Berechtigter Empfänger der Vergütung ist stets der Referenzkunde, der eine erfolgreiche Empfehlung abgegeben hat. 1&1 Versatel wird die Vergütung auf die im Kundenkonto des Referenzkunden hinterlegte Bankverbindung überweisen. 1&1 Versatel ist berechtigt, bei bestehender Lastschrifteinzugsermächtigung auch Rückforderungen von diesem Konto einzuziehen. Zur Barauszahlung oder Überweisung auf ein anderes als die im Kundenkonto des Referenzkunden hinterlegte Bankverbindung ist 1&1 Versatel nicht verpflichtet.
Schutz der Kundendaten
Der Referenzkunde verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten des geworbenen Kunden nur unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften zu verwenden. Er verpflichtet sich, diese Kundendaten nicht zum Zwecke der Bewerbung und des Vertriebs von Produkten und/oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu nutzen bzw. diese an Dritte weiterzugeben. Die Verwendung dieser Daten ist ihm ausschließlich auf Basis dieser Teilnahmebedingungen und im Rahmen seiner empfehlenden Tätigkeit gestattet.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden und Änderungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass Lücken im Vertrag vorliegen sollten.