6. Rahmenbedingungen für einen fairen IHVK-Ausbau
Um den Glasfaserausbau in Deutschland nachhaltig und wettbewerbsfreundlich zu gestalten, sind klare und zukunftsorientierte Rahmenbedingungen erforderlich. Die anstehende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bietet eine wichtige Chance, bestehende Herausforderungen zu adressieren und den Wettbewerb zu stärken. 1&1 Versatel begrüßt die Stoßrichtung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDS) und setzt sich für folgende Maßnahmen ein:
Förderung von Wettbewerb und Verhinderung von Monopolen: Insbesondere in der Netzebene 4 (Inhausverkabelung) sowie in der Netzebene 3 (Zuleitung zum Gebäude) müssen bestehende Monopole beseitigt und zukünftige verhindert werden. Nur so kann ein fairer Infrastrukturwettbewerb gewährleistet werden.
Transparenz und Mitnutzung bestehender Infrastruktur: Der Zugang zu Informationen über vorhandene Netzinfrastruktur muss standardisiert und vereinfacht werden. Ein „Click & Buy“-Ansatz, der langwierige und personalintensive Verhandlungen ersetzt, ist essenziell, insbesondere für Einzelstrecken.
Zugang zur Netzebene 4: Der Zugang zur Inhausverkabelung darf nicht verweigert oder prohibitiv hoch bepreist werden. Eine solche Praxis würde den Infrastrukturwettbewerb unterbinden, da eine Duplizierung von Inhausnetzen in der Regel nicht möglich ist. Der Zugang zur Netzebene 4 ist sowohl für den Ausbau von Privatkundenanschlüssen (z. B. Lückenschluss oder Parallelausbau) als auch für Geschäftskunden in gemischt genutzten Gebäuden unverzichtbar.
Keine „Gatekeeper-Maut“ für die Netzebene 4: Die Netzebene 4 darf nicht als eigenständiges Geschäftsmodell genutzt werden. Stattdessen muss sie so gestaltet sein, dass ein diskriminierungsfreier Zugang für weitere Nutzer möglich ist. Dies könnte durch den Ausbau mit vier Fasern sowie die Einrichtung eines offenen und wettbewerbstauglichen Verteilers oder Patchfelds zwischen Netzebene 3 und Netzebene 4 sichergestellt werden.
Effizienter Ausbau von Multi-Tenant-Gebäuden: Die aktuelle Regelung nach § 145 Abs. 1 TKG, die lediglich den Anschluss eines einzelnen Kunden in einem Mehrfamilienhaus ermöglicht, ist nicht zielführend. Der Gesetzesrahmen muss einen Komplettausbau des gesamten Gebäudes ermöglichen, um eine effiziente Nachverdichtungen zu ermöglichen.
Verpflichtung zum Ausbau: Eigentümer sollten verpflichtet werden, die Inhausverkabelung für Glasfaseranschlüsse auszubauen. Alternativ muss der initiale Ausbauer in die Pflicht genommen werden, den Gesamtausbau diskriminierungsfrei und zugänglich zu gestalten.
Kostenloser und diskriminierungsfreier Zugang: Die Inhausverkabelung sollte so gestaltet sein, dass alle Zugangsnachfrager kostenlos und diskriminierungsfrei darauf zugreifen können. Dies könnte durch eine Regelung ähnlich § 72 Abs. 6 TKG erreicht werden, die den Zugang nach Finanzierung des Glasfaser-Bereitstellungsentgelts regelt.