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Letzte Meile zu teuer

- VG Köln gibt Telekom-Wettbewerbern Recht bei Entgelten für letzte Meile
- VG Köln bestätigt: Mietpreis für letzte Meile seit 1999 falsch berechnet - Die Bundesnetzagentur muss TAL-Preis neu festsetzen

Düsseldorf, 17. Dezember  2008 - Die Bundesnetzagentur hat den Mietpreis für die sogenannte letzte Meile falsch berechnet. Das stellte jetzt das Verwaltungsgericht Köln fest und gibt damit in dem seit 1999 laufenden Verfahren mehreren Wettbewerbern der Deutschen Telekom Recht.

Die Versatel AG und die EWE TEL GmbH hatten mit anderen Wettbewerbern bereits 1999 die Festlegung der Höhe für Preise der Teilnehmeranschlussleitung (TAL; letzte Meile) durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (heute Bundesnetzagentur) beanstandet. Die Behörde muss den Preis nun neu festsetzen. Konkret wurde bemängelt, dass die Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur ausschließlich auf Basis der Wiederbeschaffungskosten ergangen war. Somit wurde das Netz der Deutschen Telekom so bewertet, als sei es zum Genehmigungszeitpunkt (1999) neu erstellt worden. Richtigerweise hätten jedoch auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden müssen, die zu niedrigeren Kapitalkosten und damit zu niedrigeren Überlassungsentgelten geführt hätten.

"Wir begrüßen dieses Urteil, da mit dieser gerichtlichen Entscheidung ein wichtiger Schritt zur Ausweitung des Wettbewerbes auf dem Telekommunikationsmarkt in Deutschland getan ist," erklärt Peer Knauer, Vorstandsvorsitzender der Versatel AG.

Ende März 2009 läuft die Frist für den bisherigen TAL-Preis von 10,50 Euro aus. Eine deutliche Absenkung des TAL-Preises ist nicht zuletzt wegen des Urteils des VG Köln wahrscheinlicher geworden und würde ein deutliches Zeichen für den infrastrukturbasierten Wettbewerb in Deutschland setzen. Eine Absenkung der TAL-Gebühr wird in erster Linie zu einer Kostenersparnis führen, betont Peer Knauer. Dies bringt die Unternehmen in eine bilanziell stärkere Position, um in das eigene Glasfasernetz zu investieren und so den Infrastrukturwettbewerb in Deutschland voranzutreiben.

Mit dem Urteil des VG Köln wird die Argumentation der alternativen Wettbewerber bekräftigt, dass der monatliche Mietpreis für die TAL in den vergangenen neun Jahren zu hoch gewesen ist.

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