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Versatel begrüßt Entscheidung der Bundesnetzagentur gegen DSL- Vorleistungsprodukt "Net Rental"

Richtiges Signal für konsistente und faire Wettbewerbsbedingungen im Breitbandmarkt

Düsseldorf, 22. Mai 2006 - Versatel wertet das heutige Urteil der Bundesnetzagentur, den Großhandelstarif "Net Rental" der Deutschen Telekom für Reseller von DSL-Internetanschlüssen zu untersagen, als großen Erfolg. Dies ist die richtige Entscheidung, um einen nachhaltigen infrastrukturbasierten Wettbewerb im DSL-Festnetzmarkt zu fördern - insbesondere auch für das Unternehmen Versatel, das erheblich in den Ausbau der eigenen Infrastruktur investiert hat, so Peer Knauer, CEO der Versatel Holding GmbH. Versatel hatte am 20. März 2006 bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Verfahren zur Entgeltgenehmigung und Feststellung des missbräuchlichen Verhaltens der Deutschen Telekom AG bei "Net Rental" beantragt. Anlass für die Beantragung des Verfahrens gegen die Deutsche Telekom AG waren die hohen Rabatte, die die Telekom einigen großen Wiederverkäufern mit dem DSL-Vorleistungsprodukt "Net Rental" gewährte. Diese erhielten trotz grundsätzlich fehlender eigener Infrastruktur einen unverhältnismäßig hohen Rabatt für ihre Vorleistungsprodukte. Dieses Preismodell führte insbesondere für Anbieter wie Versatel, die in eigene Infrastruktur investieren, zu erheblichen Nachteilen und somit zu einer eklatanten Verschiebung im Wettbewerb. Selbstverständlich sind wir für einen intensiven Wettbewerb mit allen Beteiligten am Markt. Dies schließt auch die DSL-Reseller ein. Aber: Die Marktbedingungen müssen für alle Anbieter fair und ausgewogen sein, betont Peer Knauer, CEO der Versatel Holding GmbH. Daher begrüßen wir die Entscheidung der BNetzA außerordentlich. Dies ist der richtige Schritt in Richtung konsistenter und fairer Wettbewerbsbedingungen, die wir für alle DSL-Anbieter fordern. Das Urteil der Bundesnetzagentur bedeutet für Versatel zudem eine Stärkung des eigenen Geschäftsmodells. Von uns bereits getätigte Investitionen in die eigene Infrastruktur wären bei einer Entscheidung der BNetzA für Net Rental erheblich gefährdet gewesen, so Peer Knauer weiter.

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