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Versatel schafft technische Voraussetzungen für das Zugangserschwerungsgesetz

Technische Realisierung zur Erschwerung des Zugangs zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten bei Versatel abgeschlossen

Düsseldorf, 23. Juli 2009 – Der Telekommunikationsanbieter Versatel ist seit dem 1. Juli 2009 technisch in der Lage, die Anforderungen aus dem Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) zu erfüllen. Das Zugangserschwerungsgesetz hatte der Deutsche Bundestag in seiner 227. Sitzung am 18. Juni 2009 beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel, die Verbreitung von Telemedienangeboten, die Kinderpornografie im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten, zu verhindern.


Die Versatel AG hatte sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bereits über die Branchenverbände und Interessensvertretungen kritisch und konstruktiv in die Diskussionen eingebracht und die Schaffung einer technischen Basis für die Erschwerung des Zugangs zu Webseiten mit  kinderpornografischen Inhalten innerhalb von drei Monaten zugesagt. Dies ist nun abgeschlossen und Versatel technisch in der Lage, die gesetzlichen Mindestanforderungen umzusetzen. Eine vom Bundeskriminalamt – wie im Zugangserschwerungsgesetz beschlossen – noch bereitzustellende  Liste mit vollqualifizierten Domainnamen wird dabei in den DNS-Serverfarmen der Versatel provisioniert. Der gesamte Mechanismus läuft vollautomatisch ohne manuelle Eingriffe ab. Die Prüfung, Provisionierung und anschließende Aktivierung der Liste in den bundesweit verteilten Serverfarmen dauert dabei nur wenige Minuten. Performanceeinbußen werden durch diese Filterung bei der gewählten technischen Umsetzung nicht eintreten. Das System ist per Knopfdruck aktivierbar, sobald das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Diensteanbietern die Erstellung der technischen Richtlinie abgeschlossen hat. In dieser Richtlinie muss beispielsweise der konkrete Übergabepunkt der Liste an die einzelnen Provider noch definiert werden.

Die Unterzeichnung eines separaten Vertrages mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Sperrung der Kinderpornografieseiten oder dem BKA ist von Versatel nicht vorgenommen worden beziehungsweise geplant. „Versatel hat bereits während des Gesetzgebungsverfahrens an einer technischen Realisierung des Zugangserschwerungsgesetzes gearbeitet, um nach der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zeitnah reagieren zu können“, so Joachim Bellinghoven, COO der Versatel AG. Damit stellt Versatel sicher, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften umgesetzt werden können. „Jetzt kommt es darauf an, dass die durch das Gesetz geschaffenen Möglichkeiten genutzt werden, um die Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten zu unterbinden“, so Bellinghoven abschließend.

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