von Marco Goymann

Bundesnetzagentur bevorteilt Telekom zur Erreichung ihrer Breitbandziele

Mit einer Anhebung der Miete für die „letzte Meile“ hat die Bundesnetzagentur erst kürzlich eine für den Infrastrukturwettbewerb kaum nachvollziehbare Entscheidung gefällt. Auch der aktuell veröffentlichte Entwurf zum Ausbau der Vectoring-Technologie, sollte er wie vorgesehen durchkommen, bevorteilt einseitig die Telekom und lässt einen Infrastrukturwettbewerb nur in weitgehend unattraktive Gebiete zu.


Die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur so genannten „letzten Meile“ legt die monatlichen Kosten fest, die Netzbetreiber für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zahlen sollen. Demnach darf die Deutsche Telekom ab Juli 2013 für die TAL-Strecke zwischen Hauptverteiler und Kunde 10,19 Euro anstatt bisher 10,08 Euro verlangen. Für die Strecke vom großen Knotenpunkt Hauptverteiler (HVt) bis zum Kabelverzweiger (KVz) hebt die Bundesnetzagentur das Monatsentgelt mit einer nicht überzeugenden Begründung von 2,91 auf 3,40 Euro an. Für die Strecke vom KVz bis zum Endkunden senkt der Regulierer das Entgelt von 7,17 auf 6,79 Euro ab.


Verbände wie der VATM kritisieren die Entscheidung der Bundesnetzagentur scharf. Sie befürchten, dass die investierenden Unternehmen dadurch Millionen Euro verlieren. „Für die Kunden auf dem Land und für die ambitionierten Breitband-Ziele der Bundesregierung ist dies ein ganz schwarzer Tag“, kommentiert VATM-Präsident Peer Knauer den Beschluss.


Auch der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) schüttelt über die Entscheidung der Bundesnetzagentur sprichwörtlich den Kopf: „Die BNetzA hat die Chance verpasst, eindeutige Investitions-Impulse für den Breitbandausbau der Wettbewerber zu setzen. Eine deutliche Absenkung der TAL-Preise wäre nämlich das beste Investitionsprogramm für den dringend erforderlichen Breitbandausbau in der Fläche“, sagt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers. Denn durch die Anhebung der Monatspreise für die Anmietung der Leitungen des Hauptverteilers gingen wichtige Investitionsmittel für die kostenintensive Glasfaserverlegung verloren. Dies gelte insbesondere im ländlichen Raum, wo jeder Cent zähle.
Neben dem Beschluss zum TAL-Entgelt kann auch der jüngst von der Bundesnetzagentur vorgelegte Entscheidungs-Entwurf zu den Einsatzmöglichkeiten des so genannten Vectoring nur unzureichend zum Infrastrukturwettbewerb beitragen.
Vectoring gilt als innovative Brückentechnologie, die – kurz gesagt – für deutlich schnellere Übertragungsraten auf Basis der bewährten DSL-Technik sorgt.
Im Entscheidungs-Entwurf der BNetzA werden exklusive Nutzungsrechte für den Kabelverzweigern (KVz) geregelt und dabei erstmalig die bislang gesetzlich festgeschriebene, uneingeschränkte Entbündelungs-Verpflichtung an diesen KVz aufgehoben. Diese Exklusivitäten gelten in wenig lukrativen Gebieten beidseitig sowohl für Telekom als auch für Wettbewerber. Allerdings gesteht die BNetzA der Telekom unverständlicherweise gerade in den attraktiven Gebieten ein einseitiges Recht zu, im Eigenbedarfsfall den KVz-Zugang der Wettbewerber zu kündigen.

Sowohl bei der TAL-Entscheidung, als auch bei dem Vorhaben zur Vectoring-Technologie müssen die Wettbewerber nun auf Weitsicht in Brüssel hoffen: Vor dem Inkrafttreten müssen nämlich noch die EU-Kommission und die anderen europäischen Regulierer gehört werden.
 

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