'Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein'? Ist sie leider nicht - zumindest in Bezug auf die Nutzung von Cloud-Diensten. Unternehmen, die ihre geschäftlichen Daten über einen externen Anbieter bearbeiten bzw. verwalten, müssen eine Vielzahl verschiedener Bestimmungen in Punkto Datenschutz und Datensicherheit beachten. Damit stellt sich neben dem Aspekt der technischen Implementierung auch eine umfassendere Vertrauensfrage: Welcher Cloud-Dienstleister ist willens und in der Lage, hierfür die Gewähr zu übernehmen?
Die Wolke ist zwar ein virtueller, aber kein rechtsfreier Raum. So erlaubt das Bundesdatenschutzgesetz die Auslagerung bestimmter personenbezogener Daten nur innerhalb Deutschlands bzw. der EU oder in denen ein vergleichbar hohes Datenschutzniveau gewährleistet ist (Pikanterweise wird den Cloud-Dienstleistern in den USA dieser Status aufgrund des dort geltenden Patriot Acts bzw. Cybersecurity Acts nicht zugebilligt). Wenn den Nutzern nicht klar ist, an welchen Standorten sich die Rechenzentren der Cloud-Provider befinden, könnte diese Unkenntnis schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.