Gesetze erlassen und Gesetze umsetzen sind zwei verschiedene Paar Stiefel. Dies gilt auch für Teile des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG), das Anfang Mai 2012 in Kraft trat. So bereitet die darin festgelegte Einführung von kostenlosen Telefon-Warteschleifen Politikern, Branchenverbänden und Verbraucherschützern derzeit noch einige Kopfschmerzen.
Zur Erinnerung: Das TKG sieht vor, dass Warteschleifen in zwei Stufen kostenfrei geschaltet werden sollen: Während einer neunmonatigen Übergangsphase, die am 1. September dieses Jahres in Kraft tritt, müssen mindestens zwei Minuten der Verbindung ab Rufaufbau für den Anrufer kostenfrei sein, es sei denn innerhalb dieser Zeit wird bereits mit der Bearbeitung des Kundenanliegens begonnen. Ab Juni 2013 ist grundsätzlich vorgesehen, dass Warteschleifen während der gesamten Dauer der Warteschleife kostenlos sind. Darüber hinaus muss dann dem Anrufer mit Beginn der Warteschleife mitgeteilt werden, wie lange die Wartezeit ist und mit welchen Kosten er rechnen muss (Festpreis pro Verbindung oder 'Nulltarif').